Lexikon A-Z
Advocaat/Avocat/Advokat
Siehe Stichwort Eierlikör (http://www.bsi-bonn.de/lexikon/lexikon-a-z/eierlikoer/_lE)Akvavit oder Aquavit
a) Akvavit oder Aquavit ist eine Spirituose mit Kümmel und/oder Dillsamen, die mit einem Kräuterdestillat oder Gewürzdestillat aromatisiert wurde.b) Der Mindestalkoholgehalt von Akvavit oder Aquavit beträgt 37,5 %vol.
c) Zur Aromatisierung können weitere natürliche oder naturidentische Aromastoffe gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffern i und ii der Richtlinie 88/388/EWG und/oder Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der genannten Richtlinie verwendet werden, jedoch muss ein wesentlicher Teil des Aromas aus der Destillation von Kümmelsamen (Carum carvi L.) und/oder Dillsamen (Anethum graveolens L.) stammen; der Zusatz ätherischer Öle ist nicht zulässig.
d) Der Geschmack von Bitterstoffen darf nicht vorherrschend sein; der Gehalt an Abdampfrückstand darf nicht mehr als 1,5 g je 100 ml betragen.
Anis
Gemäß der EU-Spirituosenverordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt im Anhang II Ziffer 28 Folgendes:a) Anis ist eine Spirituose mit Anis, deren charakteristischer Geschmack ausschließlich von Anis (Pimpinella anisum L.) und/oder Sternanis (Illicium verum Hook f.) und/oder Fenchel (Foeniculum vulgare Mill.) stammt.
b) Der Mindestalkoholgehalt von Anis beträgt 35 %vol.
c) Bei der Herstellung von Anis dürfen nur natürliche Aromastoffe und Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i bzw. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 88/388/EWG verwendet werden.
Siehe Stichworte Ouzo (http://www.bsi-bonn.de/lexikon/lexikon-a-z/_lO#ouzo), Pastis (http://www.bsi-bonn.de/lexikon/lexikon-a-z/pastis/_lP)
Anis, Destillierter
Gemäß der EU-Spirituosenverordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt im Anhang II Ziffer 29 Folgendes:a) Destillierter Anis ist Anis, dessen Alkoholgehalt zu mindestens 20 % aus Alkohol besteht, der unter Beigabe der in Kategorie 28 Buchstabe a genannten Samen und im Falle geografischer Angaben unter Beigabe von Mastix oder anderer würzender Samen, Pflanzen oder Früchte destilliert wurde.
b) Der Mindestalkoholgehalt von destilliertem Anis beträgt 35 %vol.
c) Bei der Herstellung von destilliertem Anis dürfen nur natürliche Aromastoffe und Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i bzw. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 88/388/EWG verwendet werden.
Anis, Spirituosen mit
Gemäß der EU-Spirituosenverordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt im Anhang II Ziffer 25 Folgendes:a) Spirituosen mit Anis sind Spirituosen, die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit natürlichen Extrakten von Sternanis (Illicium verum Hook f.), Anis (Pimpinella anisum L.), Fenchel (Foeniculum vulgare Mill.) oder anderen Pflanzen, die im Wesentlichen das gleiche Aroma aufweisen, nach einem oder mehreren der folgenden Verfahren gewonnen werden:
i) Mazeration und/oder Destillation,
ii) erneute Destillation des Alkohols unter Zusatz von Samen oder anderen Teilen der oben genannten Pflanzen,
iii) Beigabe von natürlichen destillierten Extrakten von Anispflanzen.
b) Der Mindestalkoholgehalt von Spirituosen mit Anis beträgt 15 %vol.
c) Bei der Herstellung von Spirituosen mit Anis dürfen nur natürliche Aromastoffe oder Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 88/388/EWG verwendet werden.
d) Es können weitere natürliche Pflanzenextrakte und würzende Samen verwendet werden, wobei jedoch der Anisgeschmack vorherrschend bleiben muss.